Skip to main content

Unsere Leistungen

Steuererklärung

Wir erstellen für Sie fristgemäß und verlässlich u. a. folgende Steuererklärungen:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Vorsteuervergütungsverfahren

Zudem bieten wir Ihnen an, Ihre Steuerbescheide vorab zu prüfen, damit Sie sich weiterhin Ihren beruflichen Angelegenheiten widmen können. Hierfür wird lediglich eine Empfangsvollmacht benötigt, die uns zum Empfang sämtlichen Schriftverkehrs seitens des Finanzamts berechtigt. Dadurch vermeiden Sie auch Versäumnisse bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen Steuerbescheide sowie anderen Fristen gegenüber dem Finanzamt. So bleiben Ihre steuerlichen Belange stets gewahrt.

Jahresabschluss

Neben der laufenden Finanzbuchhaltung übernehmen wir auch als Ihr steuerlicher Berater selbstverständlich die Erstellung der steuerlichen Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschussrechnung) sowie der Handels- und Steuerbilanz gemäß § 240 HGB bzw. § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG, die eingetragene und buchführungspflichtige Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu erstellen haben. Kapitalgesellschaften sowie Gesellschaften, bei denen mindestens ein Vollhafter eine Kapitalgesellschaft ist, sind zudem verpflichtet, einen Anhang aufzustellen. Der Anhang ist für die Gläubiger dieser Gesellschaften gedacht, aus dem sich z. B. Kreditinstitute oder zukünftige Teilhaber weitere Informationen entnehmen, die sich nicht allein aus der Bilanz ergeben. Des Weiteren haben Kapitalgesellschaften ihren gesamten Jahresabschluss beim elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Kleinstgesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als 700.000,00 € und einer Bilanzsumme unter 350.000,00 € sowie einer durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl von weniger als 10 können einen verkürzten Jahresabschluss hinterlegen, der gegen Zahlung einer Gebühr einsehbar ist.

Folgende Unterstützung bieten wir Ihnen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten:

  • Erstellung des Jahresabschlusses ggf. mit Plausibilitätsbeurteilung
  • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
  • Erläuterungsbericht gemäß den Anforderungen des § 18 KWG sowie nach Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer
  • Erstellung eines Anhangs
  • Elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses sowohl an den elektronischen Bundesanzeiger als auch an das Finanzamt (verpflichtend seit Wirtschaftsjahr 2013)

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung ist das A & O des gesamten Betriebes, denn daraus lassen sich Probleme in der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation bereits frühzeitig ablesen, sodass ausreichend Zeit für Lösungen und erfolgreiches Handeln gegeben ist. Zudem stellt eine unterjährig geführte und qualitativ hochwertige Buchführung ein wichtiges Instrument zur Erstellung des Jahresabschlusses dar. Sie gilt als Entscheidungshilfe beispielsweise bei Investitionen im laufenden Geschäftsbetrieb.

Im Bereich der Finanzbuchhaltung stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und beraten Sie umfassend mit unserem gesamten Team. Dies kann u. a. durch die Übernahme der Buchführung durch unser Büro oder Erstellung der Buchführung durch einen unserer Mitarbeiter bei Ihnen vor Ort erfolgen. Alternativ stellen wir für selbstbuchende Mandanten mit unserem System kompatible Buchhaltungssoftware bereit. Unsere Partner im Bereich EDV-Software sind Microsoft mit seinen Windowsanwendungen sowie für unsere Steuer- und Buchhaltungssoftware die DATEV e.G.

Unsere Leistungen beinhalten unter anderem:

  • Einrichtung und Organisation der Buchführung
  • Übernahme der gesamten Buchführung mit Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Erstellung von offenen Postenlisten, betriebswirtschaftlichen  Auswertungen
  • Erfassung der Anlagenbuchhaltung
  • Betreuung im Schriftverkehr mit dem Finanzamt

Dadurch können wir eine große Auswahl an Auswertungen bereithalten:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit dazugehörigen Summen- und Saldenlisten
  • OPOS-Listen
  • Soll-/ Ist-Vergleich  von BWAs
  • Ertragsvorschauen bzw. Planungs- und Liquiditätsrechnungen
  • Controlling-Report
  • Individuell erstellte Auswertungen wie z. B. Darlehnsvorschau

Nachfolgeberatung

Ebenfalls ein wichtiger Aspekt in unserer Beratung ist die Nachfolgeregelung in den Betrieben, vor allem in den mittelständischen Familienbetrieben. Diese Regelungen sind unerlässlich, um Finanz- und Investitionsgespräche mit Kreditinstituten und anderen potentiellen Partnern erfolgreich bestreiten zu können.

Für eine erfolgreiche Unternehmensübergabe sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Überlegung, wer Nachfolger werden sollte
  • Welche – insbesondere steuerlichen – Folgen hat die Übergabe sowohl für den Übergeber als auch für den Übernehmer
  • Bewertung des Unternehmens
  • Analyse der derzeitigen Situation und Formulierung der eigenen Vorstellungen bezüglich der Nachfolge
  • Planung einer Überleitungsphase

Einige der möglichen Varianten der Nachfolge könnten sein:

  • Familiennachfolge
  • Verpachtung des gesamten Betriebs
  • Einsetzung eines Geschäftsführers
  • Verkauf des gesamten Unternehmens

Existenzgründung

Für den erfolgreichen Weg in die Selbstständigkeit benötigt der Existenzgründer Selbstbewusstsein, Risikofreude, Optimismus sowie eine gute Geschäftsidee.

Zusätzlich sollten Sie sich aber vorab selbst kritisch einige Fragen beantworten:

  • Besitze ich die persönlichen Voraussetzungen
  • Steht meine Familie hinter meiner Idee
  • Habe ich ausreichend Eigenkapital
  • Kann ich meinen Finanzierungsbedarf realistisch einschätzen
  • Wie sieht die steuerliche und rechtliche Umsetzbarkeit aus

Ein weiterer Faktor für die erfolgreiche Existenzgründung ist die kompetente und unabhängige Beratung durch einen externen Ratgeber. Dafür stehen wir Ihnen als steuerlicher Berater sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen Fragen zur Seite, um so die Unternehmensgründung von Anfang zu begleiten. Auch nach dem erfolgreichen Start werden wir Sie weiterhin unterstützen.

Für die Existenzgründung wird ein sogenannter Businessplan benötigt, der wesentliche Informationen für Ihre Partner wie z. B. die Hausbank, Zuschussgeber bereithält:

  • Unternehmensdarstellung
  • Standortauswahl unter Berücksichtigung von Konkurrenzunternehmen
  • Branchensituation mit Abgrenzung von anderen Betrieben
  • Preis- und Marketingstrategie
  • Investitions-, Finanzierungs- und Umsatzplanung
  • Liquiditätsplan
  • Kalkulation der Steuerbelastungen
  • Inanspruchnahme von Förderprogrammen

Nach gemeinsamer Überprüfung der Realisierbarkeit und Durchführbarkeit Ihrer Geschäftsidee werden wir einen Gründungsplan erstellen.

Wirtschaftsprüfung

Zudem bieten wir Ihnen in unserer Sozietät das gesamte Spektrum relevanter Prüfungsleistungen von der Prüfung des Jahres- und/ oder Konzernabschlusses für Unternehmungen aller Branchen, Größen und Rechtsformen an.

Die klassischen Aufgabengebiete der Wirtschaftsprüfung sind die gesetzliche oder freiwillige Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach den Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) von Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen.

Lohnbuchhaltung

Wir fertigen sowohl die monatlichen Lohnabrechnungen als auch die Beitragsmeldungen sowie –Schätzungen an die Krankenkassen an. Ebenso erstellen und übermitteln wir die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt sowie die Meldungen an die Sozialkassen (ZVK, BG u. a.) für Ihr Unternehmen. Die Abrechnung von Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld gehören ebenfalls zu unseren Tätigkeiten.

Ferner betreuen wir Sie während der regelmäßigen Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie bei der Lohnsteuerprüfung durch die Betriebsfinanzämter. Auch bei Prüfungen durch die Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaften stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

Durch die stetige Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen auf allen Gebieten der Lohnbuchhaltung unterstützen bzw. übernehmen wir auch die umfangreiche Baulohnabrechnung mit den Meldungen an die Zusatzversorgungskassen.

Zusätzlich bieten wir durch unseren Servicepartner DATEV e.G. den beleglosen Zahlungsverkehr für die Abwicklung der gesamten Zahlungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung an. Die Daten werden von uns an das Rechenzentrum der DATEV e.G. in Nürnberg und von dort an Ihre Hausbank übermittelt, so dass die Lohnzahlungen und Überweisungen an die Zusatzversorgungskassen u. a. automatisch an die entsprechenden Empfängern erfolgen. Haben Sie Interesse, dann sprechen Sie uns bzw. unsere Mitarbeiterinnen an.

Das gesamte Team steht Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie die Lohnbuchhaltung selbst erstellen und Fragen auftreten.